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Bestandserfassung

Verbreitungskarten

Sperlingskauz  (Glaucidium passerinum (L.))

EU-Code: A217

Artspezifisch geeignete Kartiermethoden (Methodensteckbriefe)

1. Bestandserfassung (Ersterhebung)

1.1. Bestandserfassung Brutvögel

1.1.1. Kartiermethode: Revierkartierung

Kartierung singender Männchen (und Weibchen). Verwendung einer Klangattrappe (monotoner und tremolierender Reviergesang) notwendig. Abfolge: 15 Sekunden locken, 1 Minute warten; 30 Sekunden locken, 1 Minute warten; 1 Minute locken, 3 Minuten warten; sofortiger Abbruch bei Reaktion. Auch auf stumme Annährung achten. Der Gesang ist etwa 500 m (bis 1000 m) weit hörbar, was bei der Festlegung der Lockstandorte zu beachten ist. Auch wenn vor Benutzung der Klangattrappe bereits ein Vogel ruft, ist es sinnvoll, durch kurzen Einsatz der Klangattrappe (ca. 15 Sekunden) zu prüfen, ob weitere Vögel antworten. Ansonsten kann der Bestand unterschätzt werden.

1.1.2. Termine:
  • 1. Mitte März bis Ende März (Gesang).
  • Anfang April bis Mitte April (Gesang).
  • 3. Ende April bis Anfang Mai (Gesang, Fütterungen).
  • 4. ggf. Mitte Juni bis Mitte Juli (Kontrolle zur fortgeschrittenen Brut- bzw. Ästlingszeit (tagsüber).
  • (Der Sperlingskauz ist Standvogel mit hoher Ortstreue. Daher können auch Einzelnachweise mit revieranzeigendem Verhalten innerhalb der genannten Zeitspanne als Reviernachweis gelten; weitere Kontrollen können dann an dieser Stelle entfallen.)
1.1.3. Günstige Tageszeit:
  • Ab 2 Stunden vor Sonnenuntergang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang und ab ca. 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis ca. 2 Stunden nach Sonnenaufgang. Nicht bei Niederschlägen, heftigem Wind und Nebel.
1.1.4. Auswertung der Bestandserfassung:

Wertungsgrenzen: Ende Februar bis Ende Juli.

  • Brutverdacht:
    • Zweimalige Feststellung von Reviergesang im Abstand von mindestens 7 Tagen, eine davon Mitte März bis Anfang Mai.
    • Einmalige Feststellung von Reviergesang und eine weitere Feststellung eines Altvogels im Abstand von mindestens 7 Tagen, eine davon Mitte März bis Anfang Mai.
  • Brutnachweis: insbesondere
    • Fund der Bruthöhle (Nestauswürfe).
    • Fütternde Altvögel an der Höhle.
    • Beobachtung von Ästlingen.
1.1.5. Hinweise:
  • Beim erwartetem Vorkommen mehrerer Eulenarten die Klangattrappe in der Reihenfolge Sperlingskauz – Raufußkauz - Waldohreule – Waldkauz abspielen, idealerweise mit möglichst großen zeitlichen Abständen zwischen den Arten. Bei erwartetem Vorkommen des Uhus sollen die Kontrollen mit Klangattrappe (sofern sich die Kartierzeiten überschneiden) für den Uhu an einem anderen Abend durchgeführt werden als für die übrigen Eulenarten.
  • Nach Ausfliegen füttert nur das Weibchen die Ästlinge, doch zieht es sich sobald Junge fliegen können zur Mauser zurück, dann zieht das Männchen mit Jungen durchs Revier. Unterschiedliche Rufe der Geschlechter müssen bekannt sein. Bei Klangattrappeneinsatz keine Verlängerung der Aktivitätszeit in die Nachtstunden provozieren (nur bis Sonnenuntergang einsetzen), da ansonsten erhöhter Feinddruck durch andere Eulen besteht; möglichst nur bis Ende März verwenden, ab dann erhöhte Störanfälligkeit (Paarfindungsphase, frühe Eiablagezeit).
  • Feststellung von Warnreaktionen bei Kleinvögeln nach Vorspielen der Rufe (auch tagsüber) lässt sich als Indiz auf ein Revier werten, eine Nachkontrolle muss in der Dämmerung erfolgen.
  • Bewölkung, Nebel und Niederschläge hemmen die Aktivität.
  • Legt Nahrungsdepots in Höhlen an, typisch sind Nestauswürfe (Eischalen, Gewölle, Kotballen, Rupfungsreste) am Grund des Bruthöhlenbaumes (vor allem Mai / Juni, doch bis September / Oktober möglich).
  • Ästlinge ab Anfang Juni, dann ist die Art auch tagaktiv.
  • Wenig scheu gegenüber Menschen.
  • Auch Jungvögel und Weibchen reagieren auf die Klangattrappe.
  • Der Sperlingskauz meidet mitunter Gebiete, die vom Waldkauz besiedelt sind.
  • Eine Überprüfung von Vorkommen ist auch von Anfang September bis Mitte November möglich.
  • Bei guten Bedingungen (Wetter, Jahreszeit) können 3 Begehungen im Mittelgebirge als absolutes Minimum für erfahrene Beobachter angesehen werden. Zur Registrierung weniger ruffreudiger Individuen können auch 4 bis 5 Begehungen notwendig sein (Purschke 2009).

1.2. Bestandserfassung Rastvögel

Nicht relevant.

1.3. Bestandserfassung Zugvögel

Nicht relevant.

Literatur

  • Purschke, C. (2009): Erfassung von Eulenbeständen im Wald – ist Kurzzeitmonitoring ohne Brutnachweis sinnvoll? In Stubbe, M.; Mammen, U. (Hrsg.): Populationsökologie Greifvogel- u. Eulenarten 6: 461-470.