Haselmaus  (Muscardinus avellanarius (Linnaeus, 1758))

EU-Code: 1341

Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte (FoRu)

„Weite Abgrenzung“

Fortpflanzungsstätte: Waldbereich mit den zur Nestanlage bzw. für die Reproduktion geeigneten Strukturen (Früchte tragende Gehölze, niederes Gestrüpp, Sträucher und Bäume) zumeist in einer Höhe von 1-2 m, selten bis zu 20 m (Altbuchen) im räumlichen Verbund.

Ruhestätte: Die Ruhestätte entspricht der Fortpflanzungsstätte; die Ruhestätte umfasst dabei mindestens die Schlafnester der Haselmaus (KOMMISSION 2007, S. 47). Für den Winterschlaf nutzen Haselmäuse i.d.R. kugelförmige Nester nahe der Bodenoberfläche oder vorhandene Verstecke in Bodennähe, selten Nistkästen. Da die Ruhestätten (Schlafnester) sehr versteckt innerhalb des auch im Sommer genutzten Aktionsraumes angelegt werden, muss der sommerliche Aktionsraum zur Abgrenzung der geschützten FoRu angehalten werden.

Lokalpopulation

  • Individuenbestand eines unzerschnittenen Waldgebietes mit geeigneten Strukturen (20 ha oder von miteinander mittels Gehölzen ununterbrochen verbundenen kleinen Wäldern (Freiflächen von mehreren hundert Metern gelten als dauerhaft unüberbrückbar. (RUNGE et al. 2010 schlagen als Orientierungswert 500 m vor).

Habitatanforderungen

  • Baumhöhlen, dichte Vegetation zur Nestanlage.
  • Nahrungs- und deckungsreiche Gehölzflora (Haselnuss, Weißdorn, Vogelbeere, Geißblatt, Brombeere, Eberesche, Bergahorn, Eibe, Kastanie). Gefressen werden (meist) die Blütenstände, die Früchte und auch die an diesen Gehölzarten reich vorhandenen Insekten (Zusammenstellung in BRIGHT et al. 2008, S. 12).
  • Die Gehölzflora soll eine gemischte, möglichst uneinheitliche Zusammensetzung aufweisen, welche die benötigten Nahrungskomponenten (Pollen, Nektar, fettreiche Samen, Früchte) über die gesamte Aktivitätszeit der Haselmaus zur Verfügung stellt (BÜCHNER 2007).
  • Besonders günstige Habitate sind alte Eichenbestände mit dichten Haselnuss- und Brombeerbeständen oder anderen Früchte tragenden Gehölzen im Unterstand (ebd.).

  • Aufgrund geringer Individuendichten muss einer überlebensfähigen Population eine Größe von 20 ha geeignetem Lebensraum zur Verfügung stehen (HARTHUN 2007).
  • Über das Jahr beträgt die Größe der individuellen Streifgebiete ca. 1 ha, z.T. mehr, sofern die verschiedenen Nahrungsressourcen weit auseinander liegen (nach BRIGHT & MORRIS 1996 in BÜCHNER & JUSKAITIS 2010 S. 123).
  • Zusammenhängende Wald/Strauchstrukturen sind für die streng waldgebunden lebende Art von großer Bedeutung. Größere Lücken können eine Ausbreitungsbarriere darstellen (starke Barrierewirkung bereits ab 6 m: SCHLUND 2005; ähnlich BRIGHT 1998 in BÜCHNER & JUSKAITIS 2010 S. 131). Nach CHANIN & GUBERT (2012: S. 13) ist ein Habitatverbund andererseits auch über kleinere Straßen bis 12 Meter, inklusive Banketten möglich.
  • Neue Habitate sollten nicht weiter als 500 m von besiedelten Flächen geschaffen werden. Andernfalls kann eine Besiedlung (auch durch die offenbar weiter wandernden Jungtiere) nicht sicher / nicht kurzfristig erwartet werden (s. BÜCHNER & JUSKAITIS 2010 S. 126 ff., dort auch andere Einzelbeobachtungen v.a. bei sich ausbreitenden (dismigrierenden) Jungtieren). Da die Tiere sich vornehmlich kletternd fortbewegen, begünstigt eine vorhandene und weitgehend lückenlose Deckung (dichtes Buschwerk und niederholzreiche Schläge) die Ansiedlung (ebd., Seite 138).