Große Bartfledermaus  (Myotis brandtii (Eversm.,1845))

(Syn.: Bartfledermaus)

EU-Code: 1320

Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte (FoRu)

„Enge Abgrenzung“

Fortpflanzungsstätte: in NRW v.a. Gebäude bewohnende Art in strukturreichen Landschaften mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil. Wochenstubenquartiere auf Dachböden bzw. hinter Fensterläden oder in Spalten an Gebäuden (dann meist waldnah), seltener in Spalten oder Höhlen von Bäumen sowie in Fledermauskästen. Quartierwechsel innerhalb einer Saison kommen regelmäßig vor. Je nach Quartiertypen (Einzelquartiere mit Siedlungsbezug: Dachstühle, Fensterläden; Quartiere ohne Siedlungsbezug: Baumhöhlen, Baumspalten und insbesondere Vogel- und Fledermauskästen) (MESCHEDE & HELLER 2000, NLWKN 2010) wird als FoRu das offensichtliche Aktionszentrum (Gebäude) oder, sofern ein räumlich eher weitläufiger Quartierverbund besteht, das Einzelquartier zuzügl. direktem Umfeld als FoRu abgegrenzt. Lt. Angaben der Experten aus NRW sind kopfstarke Kolonien eher in Gebäuden zu finden. Die Kolonien wählen im Zeitraum zwischen Mai und Juni Gebäudequartiere; nach diesem Zeitpunkt teilen sich die Wochenstuben auf und besiedeln auch Quartiere im Wald.

Ruhestätte: Winterquartiere in Stollen, Kellern oder anderen vorherrschend frostfreien unterirdischen Hohlräumen.

Lokalpopulation

  • Einzelvorkommen (Kolonie)

Habitatanforderungen

  • Typische Waldart; Sommerlebensräume sind strukturreiche Landschaften mit hohem Wald- und Gewässeranteil (BRAUN & DIETERLEN 2003: 434; MESCHEDE & HELLER 2000: 213; www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de 2010); bevorzugte Jagdgebiete sind unterholzreiche, aber noch lichte (Laub)Waldbestände, Feldgehölze und Hecken (MESCHEDE et al. 2002: 59, DIETZ et. al. 2007), eingeschränkt auch Siedlungsbereiche mit einem hohen Grünanteil (Parkanlagen, Gärten und Streuobstgebiete mit Altbaumbestand und ähnliche Strukturen) mit darin eingelagerten Feuchtgebieten bzw. Gewässern.
  • Sommerquartiere bevorzugt in Baumhöhlen oder Fledermauskästen, aber auch in spaltenförmigen Quartieren an Gebäuden wie unter Verschalungen, in Spalten zwischen Balken, hinter Fassaden oder ähnliches.

  • Orts- und quartier(ort)treue Art, wanderfähig (Saisonwanderungen zwischen den Sommer- und Winterquartieren sind nur ausnahmsweise belegt (STEFFENS et al. 2004) (noch erheblicher Klärungsbedarf).
  • Entfernung zwischen Quartieren und Jagdgebiet oft nur wenige Kilometer, individuell jedoch auch erheblich weiter (4-12 km; MESCHEDE & HELLER 2000: 54, ebenso www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de 2010).
  • Individuelle Jagdhabitate sehr variabel (Teiljagdhabitate 1-4 ha, insgesamt nicht unter 20-50 ha; DIETZ et al. 2007: 219, BRAUN & DIETERLEN 2003: 436)